Die Gefahren, denen unsere parlamentarische Demokratie in Luxemburg unter der COVID-19 Pandemie ausgesetzt war 

Es gibt mehrere, im Grundgesetz verankerte Reglungen, die eine Machtergreifung einer Regierung in Luxemburg verhindern können und die Demokratie schützen. 

Als 2019 COVID-19 ausbrach, war die jetzige Regierung gezwungen einige Beschlüsse bezüglich Einschränkungen der Bevölkerung zu fällen.  

Ein Bild, das Im Haus, Boden, Zimmer, Bereich enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Premierminister Xavier Bettel rief am 18. März 2020 den Corona-Notstand aus. Doch dies war in Europa kein Einzelfall. Das luxemburgische Parlament nahm nur drei Tage später den Beschluss der Regierung an und verlängerte ihn sogar um drei Monate. Durch das Ausrufen des Krisen-Notstandes verfügt die Regierung über eine weitreichende Beschlussvollmacht. 

Welche Garantien gibt es, dass die Rechtsstaatlichkeit bestehen bleibt und die Grundgesetze weiterhin respektiert werden? 

In manchen Länder könnte der Notstand die Demokratie gefährden. Nehmen wir als Beispiel Ungarn, welches ebenfalls einen Notstand ausrief, diesen jedoch nicht zeitlich limitierte, so dass es keine Garantie gab, ob dieser jemals wieder aufgehoben würde.  

In Luxemburg kann der Notstand erstmals von der Regierung für die Dauer von 10 Tagen ausgerufen werden. Dann kann das Parlament darüber entscheiden, ob dieser für drei zusätzliche Monate angenommen wird.  

In Luxemburg gibt es 3 Fälle, in denen ein solcher Notstand ausgerufen werden kann (Verfassung Art. 32(4)): 

Erstens, wenn eine internationale Krise herrscht; zweitens, im Falle einer Bedrohung der Bevölkerung oder von einem Teil der Bevölkerung; und drittens, wenn eine akute Gefahr bezüglich der öffentlichen Sicherheit herrscht. 

Ein Notstand, schränkt durchaus die Rolle des Parlaments ein, doch in Luxemburg ist dies nicht in dem Maße der Fall, dass unser Staatssystem nachhaltig geschädigt werden würde, da sogar während des Notstandes gewisse demokratische Garantien bestehen bleiben: 

denn gegen den Willen der Parlaments kann der Notstand nicht verhängt werden und es braucht eine parlamentarische Mehrheit von zwei Drittel um einen Notstand auszurufen. Im Fall eines Notstandes, wird das Land von der Regierung regiert, doch das Parlament bleibt bestehen und greift ein, sollte der Eindruck entstehen, dass die Regierung ihre Befugnisse überschreitet. 

Somit können wir sagen, dass durch eine solche Entscheidung die Demokratie zwar vorrübergehend einschränkt werden kann, es jedoch nicht möglich ist diese abzuschaffen. Das Parlament kann also nicht entmachtet werden. 

Chiara, Lou, Yannick, Tim 2GSO